Plattform klein / 1-4 Motorräder

Plattform Anhänger „klein“ / 1-4 Motorräder

  • Längsbeladung für bis zu 3 Motorräder möglich
  • Querbeladung für bis zu 4 Motorräder möglich
  • „nur 270kg Leergewicht“

=>  zur Mietanfrage                         |                         =>  zu den Mietpreisen

noch freie Termine siehe unten auf dieser Seite


Technische Daten:

  • Längsbeladung für bis zu 3 Motorräder möglich
  • Querbeladung für bis zu 4 Motorräder möglich
  • gebremst, 1300kg zulässiges Gesamtgewicht
  • 100km/h Zulassung
  • max Zuladung: 1000kg
  • Maße der Ladefläche: 250cm x 190cm
  • Motorradaufstandsfläche 200cm (bei Querbeladung)
  • Radwippenabstand bei 4er Querbeladung 62cm (Mitte=>Mitte)
  • Radwippenabstand bei Längsbeladung: 60cm oder 67cm (verstellbar)
  • 2 Auffahrschienen
  • Ersatzrad
  • Rückfahrautomatik
  • Auffahrschienen können an allen Seiten befestigt werden, daher flexibel zu beladen
  • Radwippen einstellbar für verschiedene Radgrößen
  • Radwippen auf dem Anhänger verstellbar
  • Das Zugfahrzeug muss ein Leergewicht von mindestens 1182kg haben und über ABS verfügen, um mit diesem Anhänger 100km/h fahren zu dürfen. Eine Bindung an ein spezielles Zugfahrzeug ist nicht erforderlich.
Reservierungen sind nur vorgemerkt. Es besteht trotzdem die Möglichkeit das der Anhänger zu dieser Zeit wieder verfügbar wird oder ist. Bitte Anfrage stellen.
Reservierungen sind nur vorgemerkt. Es besteht trotzdem die Möglichkeit das der Anhänger zu dieser Zeit wieder verfügbar wird oder ist. Bitte Anfrage stellen.
Für alle Anhänger gilt diese Führerschein-Regelung:
Klasse B:
1. Ein Anhängerführerschein wird für diesen Anhänger nicht benötigt, wenn das Gesamtgewicht des Zuges nicht mehr als 3,5t wiegt. Diese setzt sich zussammen aus Gesamtmasse Zugfahrzeug + Gesamtmasse Anhänger (dieser Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 1300kg).
2. Führerscheine die älter sind, als wie die der Klasse B, betrifft diese Regelung nicht.
(alle Angaben zur Führerschein-Regelung ohne Gewähr, der Fahrzeugführer ist selber für sein Gespann und seine mögliche Fahrerlaubnis verantwortlich)