Anhänger-Führerschein Klasse B, BE, B96

Klasse B

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A)
  • zulässige Gesamtmasse des KFZ: nicht mehr als 3500kg
  • mit Anhänger

    • zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 750kg darf immer  gefahren werden
    • oder zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Anhänger und Fahrzeug 3500kg nicht übersteigt

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 – Zugfahrzeug (Klasse B) mit Anhänger

  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers: mehr als 750kg
  • zulässige Gesamtmasse der Komination aus Anhänger und Zugfahrzeug: 3500kg – 4250kg

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger und Sattelanhänger
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers: 750kg – 3500kg
Was für Anhänger darf ich mit Klasse 3 fahren?
Dieser gilt grundsätzlich für Kombinationen aus Kfz bis 3,5 Tonnen und Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Dank Schlüsselzahl 79.06 können Sie mit einem Klasse3-Führerschein auch Anhänger ziehen, welche mehr als 3.500 Kilo auf die Waage bringen.
!!!   Alle Angaben zu den Führerscheinen ohne Gewähr   !!!
Allein der Mieter und/oder Fahrzeugführer ist verantwortlich für seine erworbenen Fahrerlaubnis und deren Möglichkeiten und Gültigkeiten