Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A)
zulässige Gesamtmasse des KFZ: nicht mehr als 3500kg
mit Anhänger
zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 750kg darf immer gefahren werden
oder zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Anhänger und Fahrzeug 3500kg nicht übersteigt
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 – Zugfahrzeug (Klasse B) mit Anhänger
zulässige Gesamtmasse des Anhängers: mehr als 750kg
zulässige Gesamtmasse der Komination aus Anhänger und Zugfahrzeug: 3500kg – 4250kg
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger und Sattelanhänger
zulässige Gesamtmasse des Anhängers: 750kg – 3500kg
Was für Anhänger darf ich mit Klasse 3 fahren?
Dieser gilt grundsätzlich für Kombinationen aus Kfz bis 3,5 Tonnen und Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Dank Schlüsselzahl 79.06 können Sie mit einem Klasse–3-Führerschein auch Anhänger ziehen, welche mehr als 3.500 Kilo auf die Waage bringen.
!!! Alle Angaben zu den Führerscheinen ohne Gewähr !!! Allein der Mieter und/oder Fahrzeugführer ist verantwortlich für seine erworbenen Fahrerlaubnis und deren Möglichkeiten und Gültigkeiten